Häufig gestellte Fragen
Rasche und effiziente Gutachtenserstattungen sind für mich oberstes Gebot, dennoch darf die Qualität eines Gutachtens darunter nicht leiden. Ich bin stets bemüht eine rasche Befundung durchzuführen, um allfällige Kapazitäten abzuklären, bedarf es einer Kontaktaufnahme mit meiner Person. Es kommt bei der Dauer einer Gutachtenserstattung natürlich auch darauf an, ob einzelne Fahrnisse oder ein gesamter Maschinen- bzw. KFZ-Fuhrpark einer Schätzung unterzogen werden soll.
Grundsätzlich verweise ich hier auf die Fachgebiete, für welche ich zertifiziert und in der SDG-Liste geführt bin. Ich fühle mich fachkompetent Büromöbel, EDV/Hardware, Regalsysteme, Stapler, KFZ sowie Maschinen, Geräte und Anlagen aller Art zu bewerten. Im Zuge von Insolvenzverfahren bin ich auch für die Schätzung von Handelswaren und Lagerbeständen aller Art zertifiziert. Durch ein hervorragend funktionierendes Netzwerk stelle ich Ihnen gerne, bei entsprechenden Fachgebietsüberschreitungen, den Kontakt zu geeigneten Sachverständigenkollegen her.
Nein, hierfür wäre ein geeigneter Liegenschaftssachverständiger zu kontaktieren.
Nein, hierfür wäre ein geeigneter Sachverständigen aus dem Fachgebiet 84.60 Alt- und Gebrauchtwarenhandel zu kontaktieren. Hier spreche ich gerne eine Empfehlung für Mag. Martin Palaschke aus, Kontakt: www.svpalaschke.at
Nein, hierfür wäre ein geeigneter Sachverständiger zu kontaktieren.
Ich bin zwar als eingetragener Sachverständiger für die Schätzung von KFZ zertifiziert, jedoch Ihr falscher Ansprechpartner wenn es um Schadensfeststellungen (optischer und technischer Natur) sowie um Reparaturkalkulationen (z.B. für Versicherungen) geht. Hierfür empfehle ich die Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet 17.11 (KFZ-Reparaturen, Havarieschäden, Bewertung).
Ja, ich werde auch laufend von Banken, Kreditinstituten und Leasinggesellschaften beauftragt um Zeitwerte, Verkehrs- und Liquidationswerte sowie Gutachten zur Restnutzungsdauer zu erstellen. Gerne stehe ich Ihnen hier für entsprechende Aufträge zur Verfügung.
Ich bin österreichweit für Schätzungen tätig, in entsprechenden Einzelfällen war ich bereits europaweit (Befundaufnahmen in Deutschland und Paris) unterwegs. Mein Haupteinsatzgebiet ist jedoch der Osten Österreichs und beschränkt sich auf die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark sowie fallweise Oberösterreichs (Gerichtssprengel Steyr).
Grundsätzlich sind die Gebühren im Gebührenanspruchsgesetz (kurz „GebAG“) geregelt. Ich verzeichne einen Stundensatz von € 100,00 bis € 150,00 netto, je nach Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung. Fahrzeugschätzungen sind nach Tarif geregelt und richten sich die Kosten nach der Höhe des Schätzwertes. Gerne erstelle ich Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die Schätzung Ihres Anlagevermögens.
Nein, hierfür wäre ein geeigneter Sachverständigen aus dem Fachgebiet Software zu kontaktieren. Hier spreche ich gerne eine Empfehlung für Dominic Neumann MBA aus, Kontakt: www.derneumann.at
Sie sind bei mir an richtiger Stelle. Für welche Fachgebiete ich zertifziert bin, entnehmen Sie bitte meiner Eintragung in der SDG-Liste.
Wenn es um die Schätzung von Maschinen, Geräten, Anlagen, Büromöbel, KFZ oder Handelswaren-/Lagerbestände geht, sind Sie bei mir richtig. Für Wohnungseinrichtungen und/oder sonstige Fahrnisse empfehle ich Ihnen Mag. Martin Palaschke, Kontakt www.svpalaschke.at
Gerne erstelle ich Ihnen für die Verwertung Ihrer Betriebs- und Geschäftsausstattung ein Schätzgutachten zu Verkehrs- und Liquidationswerten. Sofern eine Sanierung geplant ist, dient das Gutachten der Angemessenheitsüberprüfung für das gerichtliche Sanierungsverfahren. Meine privat erstellten Gutachten werden bei Gericht sowie bei den Gläuberschutzverbänden aktzeptiert.
Ich werde laufend von Bezirks- und Landesgerichten sowie von Staatsanwaltschaften beauftragt. Gerne stehe ich hier für Gutachtensaufträge zur Verfügung.
Sie sind bei mir genau an der richtigen Stelle. Ich arbeite hauptberuflich für gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter und sehe Ihrer Kontaktaufnahme mit Interesse entgegen.
Sofern es meine Kapazitäten erlauben bin ich im Bedarfsfall und in dringlichen Fällen fallweise am selben oder darauffolgenden Tag im Unternehmen.
In Insolvenzverfahren sowie bei der Angemessenheitsprüfung in Sanierungsverfahren ist das oberste Gebot, neben der von mir ohnedies vorausgesetzten Richtigkeit des Gutachtens, Schnelligkeit und effizientes Arbeiten. Nach durchgeführter Befundaufnahme können Sie sicher sein, dass innerhalb weniger Tage, mein Schätzgutachten an Sie übermittelt wird. Bei Großinsolvenzen verlängert sich die Dauer natürlich um den entsprechenden Mehraufwand.
Grundsätzlich sind die Gebühren im Gebührenanspruchsgesetz (kurz „GebAG“) geregelt. Ich verzeichne einen Stundensatz von € 100,00 bis € 150,00 netto, je nach Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung. Fahrzeugschätzungen sind nach Tarif geregelt und richten sich die Kosten nach der Höhe des Schätzwertes. Gerne erstelle ich Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die Schätzung Ihres Anlagevermögens. Im Bedarfsfall und bei bestehender Masseunzulänglichkeit richte ich mich auch den vor zur Verfügung stehenden Massemitteln (Absprache vor Ausfertigung einer Honorarnote).
Durch meine langjährige Tätigkeit konnte ich Erfahrungen in den unterschiedlichsten Branchen sammeln. Besonders fachkundig fühle ich mich bei:
Holz- und Metallbearbeitungsbetrieben
Baufirmen
Glasereien
Gastronomie- und Hotelbetriebe
Computerbranche
Tankstellen
Taxi- und Transportunternehmen
Werkstätten und Spenglereien
Handelswaren- und Lagerbestände aller Art
Büros, Betriebs- und Geschäfsausstattungen
Supermärkte, Fleischerein
Shops, Ladenbaueinrichtungen
Gerne empfehle ich Ihnen - sofern meine Fachkompetenz überschritten wird - geeignete Sachverständige aus anderen Fachgebieten.
Der Verkehrswert ist der am freien Markt erzielbare Wert unter der Prämisse der Unternehmensfortführungen sowie bei Verbleib an Ort und Stelle.
Der Liquidationswert ist der bei dringlicher Verwertung erzielbare Erlös und Berücksichtigung allfälliger Räumungs- und Entsorgungskosten bei Demontage und Abtransport.
Im Bedarfsfall und bei größeren Insolvenzen werde ich österreichweit von Insolvenzverwaltern beauftragt. Meine reguläre Tätigkeit in Insolvenzverfahren beschränkt sich jedoch auf die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark.
Da ich gut vernetzt bin und eine Vielzahl an Sachverständigen aus anderen Fachgebieten kenne, sehe ich Ihrer Kontaktaufnahme mit Interesse entgegen. Gerne spreche ich Empfehlungen für Sachverständige aus den Fachgebieten KFZ-Schäden, Oldtimer, Alt- und Gebrauchtwarenhandel, Schmuck und Preziosen, Waffen, Software und Antiquitäten aus.
Eindeutig NEIN. Als gerichtlich beeideter Sachverständiger ist für mich die Trennung zwischen Be- und Verwertung besonders wichtig. Ich bin als Sachverständiger für die Schätzung/Bewertung von Fahrnissen tätig, nicht jedoch für den An- und Verkauf. Hier wenden Sie sich bitte an neutrale Verwertungsunternehmen.
Meine Schätzgutachten - insbesondere in Insolvenz- und Sanierungsverfahren - sind bei folgenden Gerichten durch laufende Bestellungen bekannt:
- HG Wien
- LG Eisenstadt
- LG Korneuburg
- LG St. Pölten
- LG Wiener Neustadt
- LG Krems an der Donau
- LGZ Graz
- LG Steyr
- LG Linz
Fordern Sie ein Mustergutachten an: office@schaetzung.at
In jedem Gutachten findet sich eine übersichtliche Fotodokumentation.
