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Häufig gestellte Fragen

  • Wie lange dauert die Erstellung eines Schätzgutachtens?
    Rasche und effiziente Gutachtenserstattungen sind für mich oberstes Gebot, dennoch darf die Qualität eines Gutachtens darunter nicht leiden. Ich bin stets bemüht eine rasche Befundung durchzuführen, um allfällige Kapazitäten abzuklären, bedarf es einer Kontaktaufnahme mit meiner Person. Es kommt bei der Dauer einer Gutachtenserstattung natürlich auch darauf an, ob einzelne Fahrnisse oder ein gesamter Maschinen- bzw. KFZ-Fuhrpark einer Schätzung unterzogen werden soll.
  • Was kann ich bei Ihnen alles schätzen lassen?
    Grundsätzlich verweise ich hier auf die Fachgebiete, für welche ich zertifiziert und in der SDG-Liste geführt bin. Ich fühle mich fachkompetent Büromöbel, EDV/Hardware, Regalsysteme, Stapler, KFZ sowie Maschinen, Geräte und Anlagen aller Art zu bewerten. Im Zuge von Insolvenzverfahren bin ich auch für die Schätzung von Handelswaren und Lagerbeständen aller Art zertifiziert. Durch ein hervorragend funktionierendes Netzwerk stelle ich Ihnen gerne, bei entsprechenden Fachgebietsüberschreitungen, den Kontakt zu geeigneten Sachverständigenkollegen her.
  • Schätzen Sie meine Liegenschaft oder Immobilie?
    Nein, hierfür wäre ein geeigneter Liegenschaftssachverständiger zu kontaktieren.
  • Ermitteln Sie den Ablösewert meiner Wohnungseinrichtung?
    Nein, hierfür wäre ein geeigneter Sachverständigen aus dem Fachgebiet 84.60 Alt- und Gebrauchtwarenhandel zu kontaktieren. Hier spreche ich gerne eine Empfehlung für Mag. Martin Palaschke aus, Kontakt: www.svpalaschke.at
  • Erstellen Sie gesundheitliche Atteste oder Übersetzungsgutachten?
    Nein, hierfür wäre ein geeigneter Sachverständiger zu kontaktieren.
  • Sind Sie mein Ansprechpartner für KFZ-Schadensgutachten?
    Ich bin zwar als eingetragener Sachverständiger für die Schätzung von KFZ zertifiziert, jedoch Ihr falscher Ansprechpartner wenn es um Schadensfeststellungen (optischer und technischer Natur) sowie um Reparaturkalkulationen (z.B. für Versicherungen) geht. Hierfür empfehle ich die Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet 17.11 (KFZ-Reparaturen, Havarieschäden, Bewertung).
  • Erstellen Sie auch Gutachten für Banken oder Leasinggesellschafen?
    Ja, ich werde auch laufend von Banken, Kreditinstituten und Leasinggesellschaften beauftragt um Zeitwerte, Verkehrs- und Liquidationswerte sowie Gutachten zur Restnutzungsdauer zu erstellen. Gerne stehe ich Ihnen hier für entsprechende Aufträge zur Verfügung.
  • Wo sind Sie als Sachverständiger tätig?
    Ich bin österreichweit für Schätzungen tätig, in entsprechenden Einzelfällen war ich bereits europaweit (Befundaufnahmen in Deutschland und Paris) unterwegs. Mein Haupteinsatzgebiet ist jedoch der Osten Österreichs und beschränkt sich auf die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark sowie fallweise Oberösterreichs (Gerichtssprengel Steyr).
  • Was kostet ein Schätzgutachten?
    Grundsätzlich sind die Gebühren im Gebührenanspruchsgesetz (kurz „GebAG“) geregelt. Ich verzeichne einen Stundensatz von € 100,00 bis € 150,00 netto, je nach Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung. Fahrzeugschätzungen sind nach Tarif geregelt und richten sich die Kosten nach der Höhe des Schätzwertes. Gerne erstelle ich Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die Schätzung Ihres Anlagevermögens.
  • Schätzen Sie Software und/oder Lizenzen?
    Nein, hierfür wäre ein geeigneter Sachverständigen aus dem Fachgebiet Software zu kontaktieren. Hier spreche ich gerne eine Empfehlung für Dominic Neumann MBA aus, Kontakt: www.derneumann.at
  • Ich bin Gerichtsvollzieher und benötige einen SV?
    Sie sind bei mir an richtiger Stelle. Für welche Fachgebiete ich zertifziert bin, entnehmen Sie bitte meiner Eintragung in der SDG-Liste.
  • Ich bin Notar (bzw. Gerichtskommissär) und benötige einen SV?
    Wenn es um die Schätzung von Maschinen, Geräten, Anlagen, Büromöbel, KFZ oder Handelswaren-/Lagerbestände geht, sind Sie bei mir richtig. Für Wohnungseinrichtungen und/oder sonstige Fahrnisse empfehle ich Ihnen Mag. Martin Palaschke, Kontakt www.svpalaschke.at
  • Ich bin Unternehmer und benötige ein Schätzgutachen im Privatauftrag?
    Gerne erstelle ich Ihnen für die Verwertung Ihrer Betriebs- und Geschäftsausstattung ein Schätzgutachten zu Verkehrs- und Liquidationswerten. Sofern eine Sanierung geplant ist, dient das Gutachten der Angemessenheitsüberprüfung für das gerichtliche Sanierungsverfahren. Meine privat erstellten Gutachten werden bei Gericht sowie bei den Gläuberschutzverbänden aktzeptiert.
  • Erstellen Sie Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften?
    Ich werde laufend von Bezirks- und Landesgerichten sowie von Staatsanwaltschaften beauftragt. Gerne stehe ich hier für Gutachtensaufträge zur Verfügung.
A. Allgemeine Fragen
  • Wie lange dauert die Erstellung eines Schätzgutachtens?
    Rasche und effiziente Gutachtenserstattungen sind für mich oberstes Gebot, dennoch darf die Qualität eines Gutachtens darunter nicht leiden. Ich bin stets bemüht eine rasche Befundung durchzuführen, um allfällige Kapazitäten abzuklären, bedarf es einer Kontaktaufnahme mit meiner Person. Es kommt bei der Dauer einer Gutachtenserstattung natürlich auch darauf an, ob einzelne Fahrnisse oder ein gesamter Maschinen- bzw. KFZ-Fuhrpark einer Schätzung unterzogen werden soll.
  • Was kann ich bei Ihnen alles schätzen lassen?
    Grundsätzlich verweise ich hier auf die Fachgebiete, für welche ich zertifiziert und in der SDG-Liste geführt bin. Ich fühle mich fachkompetent Büromöbel, EDV/Hardware, Regalsysteme, Stapler, KFZ sowie Maschinen, Geräte und Anlagen aller Art zu bewerten. Im Zuge von Insolvenzverfahren bin ich auch für die Schätzung von Handelswaren und Lagerbeständen aller Art zertifiziert. Durch ein hervorragend funktionierendes Netzwerk stelle ich Ihnen gerne, bei entsprechenden Fachgebietsüberschreitungen, den Kontakt zu geeigneten Sachverständigenkollegen her.
  • Schätzen Sie meine Liegenschaft oder Immobilie?
    Nein, hierfür wäre ein geeigneter Liegenschaftssachverständiger zu kontaktieren.
  • Ermitteln Sie den Ablösewert meiner Wohnungseinrichtung?
    Nein, hierfür wäre ein geeigneter Sachverständigen aus dem Fachgebiet 84.60 Alt- und Gebrauchtwarenhandel zu kontaktieren. Hier spreche ich gerne eine Empfehlung für Mag. Martin Palaschke aus, Kontakt: www.svpalaschke.at
  • Erstellen Sie gesundheitliche Atteste oder Übersetzungsgutachten?
    Nein, hierfür wäre ein geeigneter Sachverständiger zu kontaktieren.
  • Sind Sie mein Ansprechpartner für KFZ-Schadensgutachten?
    Ich bin zwar als eingetragener Sachverständiger für die Schätzung von KFZ zertifiziert, jedoch Ihr falscher Ansprechpartner wenn es um Schadensfeststellungen (optischer und technischer Natur) sowie um Reparaturkalkulationen (z.B. für Versicherungen) geht. Hierfür empfehle ich die Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet 17.11 (KFZ-Reparaturen, Havarieschäden, Bewertung).
  • Erstellen Sie auch Gutachten für Banken oder Leasinggesellschafen?
    Ja, ich werde auch laufend von Banken, Kreditinstituten und Leasinggesellschaften beauftragt um Zeitwerte, Verkehrs- und Liquidationswerte sowie Gutachten zur Restnutzungsdauer zu erstellen. Gerne stehe ich Ihnen hier für entsprechende Aufträge zur Verfügung.
  • Wo sind Sie als Sachverständiger tätig?
    Ich bin österreichweit für Schätzungen tätig, in entsprechenden Einzelfällen war ich bereits europaweit (Befundaufnahmen in Deutschland und Paris) unterwegs. Mein Haupteinsatzgebiet ist jedoch der Osten Österreichs und beschränkt sich auf die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark sowie fallweise Oberösterreichs (Gerichtssprengel Steyr).
  • Was kostet ein Schätzgutachten?
    Grundsätzlich sind die Gebühren im Gebührenanspruchsgesetz (kurz „GebAG“) geregelt. Ich verzeichne einen Stundensatz von € 100,00 bis € 150,00 netto, je nach Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung. Fahrzeugschätzungen sind nach Tarif geregelt und richten sich die Kosten nach der Höhe des Schätzwertes. Gerne erstelle ich Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die Schätzung Ihres Anlagevermögens.
  • Schätzen Sie Software und/oder Lizenzen?
    Nein, hierfür wäre ein geeigneter Sachverständigen aus dem Fachgebiet Software zu kontaktieren. Hier spreche ich gerne eine Empfehlung für Dominic Neumann MBA aus, Kontakt: www.derneumann.at
  • Ich bin Gerichtsvollzieher und benötige einen SV?
    Sie sind bei mir an richtiger Stelle. Für welche Fachgebiete ich zertifziert bin, entnehmen Sie bitte meiner Eintragung in der SDG-Liste.
  • Ich bin Notar (bzw. Gerichtskommissär) und benötige einen SV?
    Wenn es um die Schätzung von Maschinen, Geräten, Anlagen, Büromöbel, KFZ oder Handelswaren-/Lagerbestände geht, sind Sie bei mir richtig. Für Wohnungseinrichtungen und/oder sonstige Fahrnisse empfehle ich Ihnen Mag. Martin Palaschke, Kontakt www.svpalaschke.at
  • Ich bin Unternehmer und benötige ein Schätzgutachen im Privatauftrag?
    Gerne erstelle ich Ihnen für die Verwertung Ihrer Betriebs- und Geschäftsausstattung ein Schätzgutachten zu Verkehrs- und Liquidationswerten. Sofern eine Sanierung geplant ist, dient das Gutachten der Angemessenheitsüberprüfung für das gerichtliche Sanierungsverfahren. Meine privat erstellten Gutachten werden bei Gericht sowie bei den Gläuberschutzverbänden aktzeptiert.
  • Erstellen Sie Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften?
    Ich werde laufend von Bezirks- und Landesgerichten sowie von Staatsanwaltschaften beauftragt. Gerne stehe ich hier für Gutachtensaufträge zur Verfügung.
B. Fragen für Insolvenzverwalter
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