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  • Ing. Michael Pinczolits

Unterschied Verkehrs- und Liquidationswert

Wo liegt der Unterschied zwischen Verkehrs- und Liquidationswerten bei Insolvenzverfahren aus Sicht des Sachverständigen?




 

Der Verkehrswert ist jeder Wert, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann und ist dem ordentlichen und gemeinen Wert gleichzustellen. Es werden alle Umstände, die den Preis beeinflussen, berücksichtigt. Persönliche oder ungewöhnliche Umstände fließen nicht ein.


Der Liquidationswert ist jener Wert, der bei der Zerschlagung eines Unternehmens erzielt werden kann. Es ist dabei festzustellen, dass unter Druck verkauft wird und die dabei zu erzielenden Erlöse einen deutlichen Wertverlust gegenüber den Verkehrswerten darstellen. Zumeist ist der Liquidationswert Ankaufswerten von Händler und/oder Industrieverwertern gleichzustellen.


Bei Sanierungsverfahren (Unternehmenfortbetrieben) ist der Verkehrswert der Fortführungswert unter der Prämisse "bei Verbleib an Ort und Stelle".


Bei Insolvenzverfahren (Schließungen) muss differenziert werden ob eine Übernahme an Ort und Stelle in Frage kommt (z.B. Übernahme durch Auffanggesellschaft, Übernahme durch Interessenten) oder ob das Objekt geräumt werden muss. Dies ist mit dem Insolvenzverwalter abzuklären. Sofern eine Übernahme an Ort und Stelle in Frage kommt, wird der Verkehrswert gleich wie bei Sanierungsverfahren ermittelt. Ist eine Abklärung nicht möglich, wird der Verkehrswert im Zweifel immer als Fortführungswert, der Liquidationswert immer als Zerschlagungswert ermittelt.


Kommt ein Übernahme an Ort und Stelle nicht in Frage und das Objekt muss besenrein geräumt werden, wird der Verkehrswert in der Regel als Zerschlagungswert angesetzt und ist dem Liquidationswert gleichzustellen. Hier unterscheidet sich der Verkehrs- vom Liquidationswert eher dahingehend, als dass der Verkehrswert als Verkaufspreis an Endkunden (Einzelverkauf) und der Liquidationswert als Ankaufswert von Händlern und/oder Industrieverwertern angesetzt wird.

 

Zusammenfassend: Der Verkehrswert wird bei "Going Concern" als Fortführungswert ermittelt, bei Zerschlagung/Liquidation als kurzfristig erzielbarer Händlerankaufswert (zumeist bei pauschaler Verwertung). Wird ein Unternehmen liquidiert, sind Verkehrs- und Liquidationswert ähnlich zu betrachten. Der Unterschied liegt hier, dass die Verkehrswerte als Endkundenpreise (Einzelverkauf) und die Liquidationswerte als Händlerankaufswerte (pauschaler Verkauf) angesetzt werden.



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